Fertighaus-Glossar: Fachbegriffe kompakt erklärt
Kurzdefinitionen zu Vertrag, Bauweise, Baurecht und Förderung – jeweils mit Praxishinweisen und Links zu den passenden Vergleichsseiten.
- Schlüsselfertig
Schlüsselfertig bezeichnet eine Ausbaustufe, bei der der Anbieter das Haus bis zur Bezugsfertigkeit errichtet. Der Begriff ist rechtlich nicht definiert; der tatsächliche Leistungsumfang ergibt sich allein aus der Bau- und Leistungsbeschreibung des jeweiligen Vertrags.
- Ausbauhaus
Ein Ausbauhaus wird vom Anbieter außen fertiggestellt; den Innenausbau übernimmt der Bauherr in Eigenleistung. Das senkt den Kaufpreis, setzt aber handwerkliches Können, Zeit und eine realistische Kalkulation der Materialkosten voraus.
- Bausatzhaus
Beim Bausatzhaus liefert der Anbieter alle Bauteile als vorgefertigten Bausatz; die Montage übernimmt der Bauherr weitgehend selbst. Es ist die günstigste Ausbaustufe, verlangt jedoch die höchste Eigenleistung und eine sehr gute Baubegleitung.
- Holzrahmenbau
Der Holzrahmenbau ist eine Fertigbauweise, bei der ein tragendes Holzgerüst mit Dämmung ausgefacht und beidseitig beplankt wird. Die Elemente entstehen witterungsunabhängig im Werk und werden auf der Baustelle in wenigen Tagen montiert.
- Holztafelbau
Der Holztafelbau ist die Weiterentwicklung des Holzrahmenbaus: Großformatige Wandtafeln werden im Werk komplett vorgefertigt, oft bereits mit Fenstern, Dämmung und Installationsebenen. Das verkürzt die Montagezeit und sichert gleichbleibende Qualität.
- Festpreisbindung
Die Festpreisbindung legt fest, wie lange der vereinbarte Hauspreis ab Vertragsunterschrift unverändert gilt. Sie schützt Bauherren vor Materialpreissteigerungen zwischen Vertragsschluss und Baubeginn und gehört zu den wichtigsten Vergleichskriterien.
- Bemusterung
Die Bemusterung ist der Termin, bei dem Bauherren die konkrete Ausstattung ihres Hauses festlegen – von Fliesen über Türen bis zur Haustechnik. Hier entscheidet sich, wie stark der Endpreis vom Katalogpreis abweicht.
- Bau- und Leistungsbeschreibung
Die Bau- und Leistungsbeschreibung ist das zentrale Vertragsdokument beim Hausbau. Sie definiert verbindlich, welche Leistungen, Materialien und Qualitäten im Preis enthalten sind – und entscheidet damit über die Vergleichbarkeit von Angeboten.
- Fertigstellungsbürgschaft
Die Fertigstellungsbürgschaft sichert Bauherren gegen eine Insolvenz des Hausanbieters ab: Eine Bank oder Versicherung bürgt dafür, dass das Haus fertiggestellt wird. Üblich sind Bürgschaften über mindestens fünf Prozent der Auftragssumme.
- Bodenplatte
Die Bodenplatte ist das Fundament des Hauses und bei den meisten Fertighaus-Angeboten nicht im Hauspreis enthalten. Sie wird bauseits erstellt und kostet je nach Größe, Dämmstandard und Baugrund einen fünfstelligen Betrag.
- Weiße Wanne
Die Weiße Wanne ist ein Keller aus wasserundurchlässigem Beton, der ohne zusätzliche äußere Abdichtung gegen drückendes Grundwasser schützt. Sie ist der übliche Standard bei schwierigen Bodenverhältnissen und hohem Grundwasserstand.
- KfW 40
KfW 40 bezeichnet einen Effizienzhaus-Standard: Das Gebäude benötigt nur 40 Prozent der Primärenergie eines gesetzlich definierten Referenzgebäudes. Viele Fertighaushersteller erreichen diesen Standard serienmäßig; er ist Voraussetzung für mehrere Förderprogramme.
- QNG
QNG steht für das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Es bewertet ökologische, ökonomische und soziale Kriterien über den gesamten Lebenszyklus. Mit QNG-Zertifikat erhöhen sich die förderfähigen Kreditbeträge der KfW-Neubauprogramme deutlich.
- Effizienzhaus
Effizienzhaus ist der Oberbegriff für die energetischen Gebäudestandards der KfW. Die Kennzahl (55, 40) gibt an, wie viel Primärenergie das Haus im Verhältnis zu einem Referenzgebäude benötigt – je kleiner die Zahl, desto effizienter.
- Grundflächenzahl (GRZ)
Die Grundflächenzahl (GRZ) legt im Bebauungsplan fest, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf. Eine GRZ von 0,4 erlaubt beispielsweise, 40 Prozent der Grundstücksfläche mit Gebäuden zu belegen.
- Geschossflächenzahl (GFZ)
Die Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt, wie viel Geschossfläche je Quadratmeter Grundstück zulässig ist. Eine GFZ von 0,8 erlaubt auf 500 m² Grundstück insgesamt 400 m² Geschossfläche über alle Vollgeschosse.
- Bebauungsplan
Der Bebauungsplan ist die verbindliche kommunale Satzung, die festlegt, was auf einem Grundstück gebaut werden darf: Bauweise, Dachform, Geschosszahl, GRZ und GFZ. Er entscheidet, ob das Wunschhaus genehmigungsfähig ist.
- Genehmigungsfreistellung
Die Genehmigungsfreistellung ersetzt in vielen Bundesländern die klassische Baugenehmigung: Liegt das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und hält alle Festsetzungen ein, genügt die Einreichung der Unterlagen ohne Genehmigungsverfahren.
- Wohnflächenberechnung
Die Wohnflächenberechnung ermittelt die anrechenbare Wohnfläche eines Hauses, meist nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Flächen unter Dachschrägen zählen nur anteilig; Terrassen und Balkone gehen mit einem Bruchteil ein.
- Baunebenkosten
Baunebenkosten sind alle Kosten des Hausbaus jenseits von Haus und Grundstück: Grunderwerbsteuer, Notar, Erschließung, Baugrundgutachten, Versicherungen und Außenanlagen. Kalkuliert werden üblicherweise 15 bis 20 Prozent der reinen Bausumme.

