Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl (GRZ) legt im Bebauungsplan fest, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf. Eine GRZ von 0,4 erlaubt beispielsweise, 40 Prozent der Grundstücksfläche mit Gebäuden zu belegen.

Worauf zu achten ist

  • Terrassen, Garagen und Zufahrten zählen teilweise mit
  • GRZ vor dem Grundstückskauf im Bebauungsplan prüfen
  • Bei knapper GRZ kompakte Haustypen bevorzugen

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