Geschossflächenzahl (GFZ)

Die Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt, wie viel Geschossfläche je Quadratmeter Grundstück zulässig ist. Eine GFZ von 0,8 erlaubt auf 500 m² Grundstück insgesamt 400 m² Geschossfläche über alle Vollgeschosse.

Worauf zu achten ist

  • Zusammen mit der GRZ entscheidend für die maximale Hausgröße
  • Dachgeschosse zählen je nach Landesbauordnung unterschiedlich
  • Bei Stadtvillen mit zwei Vollgeschossen besonders relevant

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