Geschossflächenzahl (GFZ)
Die Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt, wie viel Geschossfläche je Quadratmeter Grundstück zulässig ist. Eine GFZ von 0,8 erlaubt auf 500 m² Grundstück insgesamt 400 m² Geschossfläche über alle Vollgeschosse.
Worauf zu achten ist
- Zusammen mit der GRZ entscheidend für die maximale Hausgröße
- Dachgeschosse zählen je nach Landesbauordnung unterschiedlich
- Bei Stadtvillen mit zwei Vollgeschossen besonders relevant

