Fertigstellungsbürgschaft

Die Fertigstellungsbürgschaft sichert Bauherren gegen eine Insolvenz des Hausanbieters ab: Eine Bank oder Versicherung bürgt dafür, dass das Haus fertiggestellt wird. Üblich sind Bürgschaften über mindestens fünf Prozent der Auftragssumme.

Worauf zu achten ist

  • Bürgschaft vor Vertragsunterschrift schriftlich zusichern lassen
  • Höhe und Geltungsdauer der Bürgschaft prüfen
  • Zusätzlich Zahlungsplan an Baufortschritt koppeln

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Prüfzeichen TÜV Rheinland ZERTIFIZIERT für die geprüfte Qualifikation, ID 0000038136

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