Genehmigungsfreistellung

Die Genehmigungsfreistellung ersetzt in vielen Bundesländern die klassische Baugenehmigung: Liegt das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und hält alle Festsetzungen ein, genügt die Einreichung der Unterlagen ohne Genehmigungsverfahren.

Worauf zu achten ist

  • Verkürzt die Wartezeit bis zum Baubeginn erheblich
  • Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Landesbauordnung
  • Verantwortung für Regelkonformität liegt beim Entwurfsverfasser

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