Genehmigungsfreistellung
Die Genehmigungsfreistellung ersetzt in vielen Bundesländern die klassische Baugenehmigung: Liegt das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und hält alle Festsetzungen ein, genügt die Einreichung der Unterlagen ohne Genehmigungsverfahren.
Worauf zu achten ist
- Verkürzt die Wartezeit bis zum Baubeginn erheblich
- Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Landesbauordnung
- Verantwortung für Regelkonformität liegt beim Entwurfsverfasser

